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Fahrzeugrückgabe

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Nadine Lugmayr, Leitung Technik, Leasingberaterin.

Nadine Lugmayr

Die Fahrzeugübernahme nach Beendigung der Laufzeit beim Operatingleasing erfolgt in Ihrem Beisein oder einer autorisierten Person und der INTERLEASING mit Unterzeichnung eines Rückgabeprotokoll.

Das Fahrzeug wird unter Berücksichtigung des Alters und der Gesamtkilometerleistung bewertet.

Die Rückgabe Ihres Fahrzeuges soll in einem gereinigten Zustand (innen und außen) erfolgen!

Bei nicht gereinigtem Fahrzeug werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
Ihr Auto muss fahrbereit und frei von Defekten mechanischer-, elektrischer-, elektronischer-, hydraulischer Art sein.

Stellen Sie sicher, dass sich alle Unterlagen, die Sie mit dem Fahrzeug erhalten haben, auch wieder im Fahrzeug befinden. Dies erleichtert die kostenneutrale Abrechnung und Bewertung des Leasingfahrzeuges.

Unterlagencheck für die Fahrzeugrückgabe:

  • Zulassungsschein

  • Gutachten gem. Paragraph 57a

  • Vignettenbestätigung

  • sämtliche Schlüssel

  • Serviceheft und Betriebsanleitungen

  • Zweite Reifengarnitur, Zierkappen und Reserverad

  • Navigations CD / DVD

  • Radio Code Karte

  • Reserverad, Werkzeug und Wagenheber

Akzeptierte Schäden (zB. gewöhnliche Gebrauchsspuren):

  • Dellen bis du einem Ø von 2cm ohne Lackbeschädigung (max. 6 Dellen)

  • Oberflächliche Kratzer

  • Kleine Steinschlagspuren

  • Korrosion bei Felgen (Zierblenden)

  • Versiegelde Bohrlöcher

  • usw.

Nicht akzeptierte Schäden (zB. unsachgemäße Behandlung/Benützung)

  • Hagelschäden

  • Unfallschäden

  • Schäden welche bei einer §57a Überprüfung nicht akzeptiert werden

  • Kratzer bis auf die Grundierung

  • Nicht genehmigte bzw. nicht typisierte nachträgliche Einbauten

  • usw.

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